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Stellungnahme: Taubblinde belgische Zwillinge wählen den Freitod

Am 12. Januar 2013 wurde der Freitod belgischer Zwillinge bekannt, die taub geboren wurden und mit zunehmendem Lebensalter erblindeten. Mit 45 Jahren entschlossen sich die beiden Männer, die in Belgien seit 2002 legale aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Unabhängig davon, welche Meinung zur aktiven Sterbehilfe besteht – in den meisten praktizierten Fällen handelte es sich um unheilbar kranke Menschen, die unter starken Schmerzen litten und den Freitod wählten, um selbstbestimmt und würdevoll aus dem Leben zu scheiden.

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