Aktuelles zum Merkzeichen TBL im SB-Ausweis

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Das BMAS hat die Länder sowie die Verbände und Vereine der Betroffenen in die Erstellung der Verordnung einbezogen. Es legt die Definition des Gemeinsamen Fachausschusses taubblind/hörsehbehindert zugrunde und folgt damit der Empfehlung der Vereine und Verbände. Nach der Einführung des Merkzeichens werden in einem zweiten Schritt Leistungen definiert, die taubblinde Menschen erhalten sollen. Hierfür müssen die Regelungen in unseren Sozialgesetzbüchern geändert oder ergänzt werden. Das Merkzeichen ist ein wichtiger erster Schritt, auf den dann die Leistungen folgen können.

Hintergrundinformation

Bereits im März 2004 hat das EU-Parlament alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen. Dies blieb lange ohne Wirkung.
Am 28. November 2012 hat die ASMK einem Antrag aus Bayern und NRW auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zugestimmt. Ein Auslöser für diesen Antrag war die erste bundesweite Leistung für taubblinde Menschen: die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Auch wenn diese Leistung zweifellos nicht die Probleme taubblinder Menschen löst, so ist die Einführung eines Merkzeichens ein sehr wichtiger und guter erster Schritt, um weitere und wichtigere Leistungen verankern zu können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begrüßte den Beschluss der ASMK und befasst sich nun mit der Umsetzung.
Am 18. Dezember hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS eine Anhörung der Verbände zum Thema Merkzeichen durchgeführt. In einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre bestand Einigkeit über die Definition für ein solches Merkzeichen und das BMAS arbeitet nun an der Einführung. In der Frage der Definition folgt das BMAS nach Rücksprache mit den Verbänden und Vereinen, der allgemein in der Fachwelt anerkannten Definition des GFTB. Das Merkzeichen schafft die Voraussetzung, um die Unterstützung des Personenkreises gezielt und wirksam zu verbessern. Die Verordnungsvorlage wird gerade mit den einzelnen Ländern abgestimmt.
Parallel zu diesen Vorgängen hat die SPD-Fraktion am 29.11.2012 einen Antrag auf ein Merkzeichen und verknüpfte Leistungsverbesserungen z.B. im Bereich der notwendigen Kommunikationshilfen im Bundestag eingereicht. Der Antrag der SPD geht deutlich über die Frage des Merkzeichens hinaus und spricht u.a. wichtige Punkte wie die Notwendigkeit qualifizierter Assistenz, die hierfür erforderliche Assistenz- und Dolmetscherausbildung oder die Schaffung von Beratungs- und Kompetenzzentren an. Ausdrücklich wird gesagt:

"Die Einführung eines weiteren eigenständigen Merkzeichens für Taubblindheit würde in einem ersten Schritt dazu führen, dass die Sichtbarkeit der Behinderung und der damit verbundenen individuellen Bedarfe bei Leistungsträgern und in der Gesellschaft gefördert würde. In weiteren Schritten ist abzuwägen, welche spezifischen Leistungen für taubblinde Menschen in die Leistungskataloge aufgenommen werden können."

Auch die Vereine und Verbände halten dieses mehrstufige Vorgehen für richtig und hoffen nun ausdrücklich im Sinne der Betroffenen, dass es bereits im Laufe dieser Legislaturperiode zur Einführung des Merkzeichens kommt. Hierzu muss die entsprechende Verordnung im Bundesrat vorgelegt und verabschiedet werden.
Ziel ist es, nach der Einführung des Merkzeichens in einem zweiten Schritt auch Leistungsansprüche zu definieren. Wichtigste Leistung ist die persönliche und qualifizierte Assistenz. Sie bildet die Voraussetzung für Teilhabe und Selbstbestimmtheit. Aber auch Beratungs- oder Kompetenzzentren, die Verbesserung der REHA-Möglichkeiten, verbesserte psychologische Unterstützung, bessere Hilfsmittelversorgung sowie die Schaffung von Wohnangeboten und Beschäftigungsmöglichkeiten sind wichtige Forderungen der Verbände der Betroffenen.

Verfasser
Stiftung taubblind leben
www.stiftung-taubblind-leben.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.
bundesarbeitsgemeinschaft-taubblinden.de

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