Unterschriftenaktion zum Merkzeichen TBL

Unterschriftenaktion fordert klare Regelungen für taubblinde Menschen

Berlin, 29. März 2012

Nach Schätzungen des Gemeinsamen Fachausschusses "Hörsehbehindert/Taubblind" (GFTB) im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband gibt es bundesweit 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt sind. Im Jahr 2007 hat der GFTB deshalb erstmals gefordert, dass die Betroffenen einen speziellen Eintrag "Tbl" im Schwerbehindertenausweis erhalten. Dadurch könnte klar geregelt werden, welche Leistungen und Hilfsmittel ihnen zustehen. Am 29. März 2012 übergab die Stiftung taubblind leben im Bundessozialministerium 14.000 Unterschriften, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Die Initiative wird unterstützt vom Paritätischen Gesamtverband, Leben mit Usher-Syndrom e. V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden (BAT).

Hintergrund: Taubblindheit wird in der Gesetzgebung einiger Bundesländer definiert als die Kombination von Blindheit und Gehörlosigkeit, aber das wird dieser Behinderung nicht gerecht. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, und als Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als solche mit "nur" einer Behinderung. Ohne Assistenz ist beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich, aber auch der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch werden zu unlösbaren Problemen.

Bei der Unterschriftenübergabe im Rahmen eines Fachgesprächs unterstrichen der taubblinde Diakon Peter Hepp, Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion, und Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen, die Forderungen nach dem Merkzeichen und besserer Unterstützung für taubblinde Menschen.

Irmgard Reichstein von der Stiftung "taubblind leben", die die Unterschriftenaktion ins Leben gerufen hatte, forderte die Politik eindringlich zum Handeln auf: "Wenn jemand ertrinkt, springen wir ins Wasser, um ihn zu retten. Wir wollen nicht zuerst wissen, wie viele Menschen deutschlandweit ertrinken und warum."

Von Seiten des Sozialministeriums zeigten Gitta Lampersbach und Peter Mozet Verständnis für die besondere Situation taubblinder Menschen. Sie stellten aber keinerlei konkrete Maßnahmen in Aussicht. Man brauche zunächst wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, sagte auch Roland Borosch vom Sozialministerium Nordrhein-Westfalen.

Taubblindheit wird in der Gesetzgebung einiger Bundesländer definiert als die Kombination von Blindheit und Gehörlosigkeit, was dieser Behinderung aber nicht gerecht wird. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, und als Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als solche mit "nur" einer Behinderung. Ohne Assistenz ist beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich, aber auch der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch werden zu unlösbaren Problemen.

Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe gab bei dem Fachgespräch zu verstehen, er habe begriffen, dass auch Menschen mit geringen Hör- und Sehresten schon taubblindenspezifischen Bedarf haben. Nach dem heutigen Tag ist aber zu befürchten, dass die Betroffenen noch viel Geduld aufbringen müssen, ehe aus diesem Verständnis konkrete Handlungen werden.
 

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